Honorar für Anamnese und Therapie

Behandlungskosten

 

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. 

Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Vertrag ab, bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach. 

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären. 

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen. 

Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. 

 

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach §4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.  

 

Eine Therapieeinheit dauert je nach Aufwand zwischen 30 und 90 Minuten.